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Datenschutzordnung des Friedhofsvereins Wallefeld/Wahlscheid e.V.

Präambel

Der gemeinnützige Friedhofsverein Wallefeld/Wahlscheid e.V. verarbeitet in vielfacher Weise personenbezogene Daten z.B. im Rahmen der Mitgliederverwaltung, des Beitragseinzugs, der Spendenverwaltung und der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins. Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu erfüllen, Verstöße gegen den Datenschutz zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.

§ 1 Allgemeines

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder und Geschäftspartner sowohl in EDV-Anlagen als auch in nicht automatisierten Dateisystemen z.B. in Form von ausgedruckten Listen. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein welche Zugang zu den personenbezogenen Daten haben zu beachten.

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten im Verein

1. Der Verein erhebt und verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen und Geschäftspartnern. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein separater Nachweis geführt.
2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Anrede, Titel, Vorname, Nachname, Wohnadresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Telefon-/Handy-/Fax-Nr., E-Mailadresse, SEPA-Bankverbindung, ggf. abweichende(r) Kontoinhaber(in), Datum des Vereinsbeitritts, ggf. Funktion im Verein, Jubiläen, ggf. Gesprächsnotizen und Terminvereinbarungen.

§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins

1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene
Daten in Aushängen und Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen.
2. Die Veröffentlichung von Fotos oder Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen
gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der betroffenen Person(en).
3. Auf der Internetseite und Briefvordrucken des Vereins werden die Namen der Vorstandsmitglieder mit ihrer Funktion, Wohnadresse, Telefon-/Handy-/Faxnummer und E-Mailadresse veröffentlicht.

§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein

1. Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Da für unseren Verein z.Zt. kein(e) Datenschutzbeauftragte(r) bestimmt
werden muss, ist der BGB-Vorstand funktional für den Datenschutz zuständig, soweit die Satzung nichts Abweichendes regelt.
2. Der Vorstand stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 der
DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von Behörden und von betroffenen Personen (z. B. Mitglieder) zuständig.

§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und –listen

1. Listen von Mitgliedern (z.B. Bestandslisten, Geburtstagslisten) werden den jeweiligen Vorstandsmitgliedern im Verein insofern zur Verfügung gestellt, wie es zur Ausübung ihrer Vereinstätigkeiten erforderlich ist. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten (z. B. sollte eine Geburtstagsliste keine weiteren Daten als den Titel, den Vor- und Nachnamen, die Wohnadresse, das Geburtsdatum, und die Kommunikationsdaten enthalten).
2. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Nachweis ihrer Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine Herausgabe im Sinne von Punkt 1.
3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt ihm/ihr der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Anrede, Titel, Vorname, Nachname und Wohnadresse als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine unwiderrufliche Erklärung abzugeben, dass diese
Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung unverzüglich
gelöscht/vernichtet werden.

§ 6 Kommunikation per E-Mail

1. Für die Kommunikation per E-Mail nutzen die Vorstandsmitglieder ihre privaten Rechner und E-Mail-Accounts. Die privaten Rechner und E-Mailprogramme sind mit Passwörtern, Virenschutzprogrammen und der Einrichtung eines Firewall-Systems geschützt.
2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen E-Mail-Kontakt untereinanderstehen, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.

§ 7 Verpflichtung der Vereinsmitarbeiter/innen auf die Vertraulichkeit

Alle Mitarbeiter/innen im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. die
Mitglieder des Vorstands oder der/die Internetbeauftragte) sind auf den vertraulichen
Umgang mit personenbezogenen Daten schriftlich und gegen ihre Unterschrift zu verpflichten.
Außerdem stimmen die Vorstandsmitglieder der Veröffentlichung ihrer folgenden zusätzlichen
personenbezogenen Daten im Internet sowie auf Briefvordrucken, Visitenkarten o.ä. zu:
Funktion, Name, Wohnadresse, Telefon-/Handy-/Faxnummer und E-Mailadresse.

§ 8 Datenschutzbeauftragte(r)

Da im Verein weniger als zehn Personen mit der Verarbeitung, Speicherung oder Nutzung von
personenbezogenen Daten beauftragt sind, erübrigt sich laut DSGVO ein(e) Datenschutzbeauftragte(r).

§ 9 Einrichtung und Unterhaltung einer Website

Der Verein unterhält eine Website unter www.mein-wahlscheid.de. Die Einrichtung und
Verwaltung unseres Internet-Auftritts obliegt dem/der Internetbeauftragten. Die Inhalte
werden durch Vorstandsbeschluss festgelegt.

§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und gegen diese Datenschutzordnung

1. Alle Mitarbeiter/innen des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse personenbezogene Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder -weitergabe ist untersagt.
2. Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften und auch gegen diese Datenschutzordnung des Vereins können geahndet werden. Bei grob fahrlässigen Verstößen behält sich der Verein im Schadensfalle vor, den Verursacher in Regress zu nehmen.
3. Für die Meldung von Verstößen gegen den Datenschutz mit relevanten Risiken bedient sich der Vorstand eines Online-Meldeformulares der Landesdatenschutzbeauftragten NRW auf der Internetseite www.ldi.nrw.de unter dem Menüpunkt „Formulare und Meldungen“.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 07.02.2019
beschlossen und tritt mit ihrer Beschlussfassung in Kraft.
Wallefeld , den 07.02.2019